Spenden an die Feuerwehren künftig absetzbar?
05.02.2011

Im Zuge des Europäischen Jahres der Freiwilligen wurden bereits vereinzelt Möglichkeiten angedeutet, wie man die Situation der Freiwilligen verbessern kann. Während Sozialminister Hundstorfer die rechtliche Mindestabsicherung in einem Freiwilligen-Gesetz verankert haben will, setzt sich Finanzminister Pröll für eine Erweiterung der spendenbegünstigten Organisationen ein: soll heißen, dass finanzielle Zuwendungen (Spenden) an Feuerwehren künftig steuerlich geltend gemacht werden dürfen.


In der Theorie schaut das einfach aus: Spenden können als Betriebsausgaben bzw. von Privaten (Lohnsteuerpflichtigen) als Sonderausgabe beim Jahresausgleich angeführt werden, was dem Betreffenden eine Steuerersparnis oder Rückzahlung in Höhe des spezifischen Grenzsteuersatzes (36,5%; 43,2%; 50%) bringt. 

In der Praxis muss das ganze aber auch administriert werden. Es gibt keine zentrale Spendenstelle bei der Feuerwehr, hingegen rund 4500 einzelne Ortsfeuerwehren in ganz Österreich. Jede Spende braucht einen Beleg: ob die Feuerwehren, die ihre Spenden meist durch Haussammlungen in bar erhalten, dann jeweils Zertifikate/Belege ausstellen müssen oder eine beglaubigte Spendenliste unter Nennung der Sozialversicherungsnr. jedes Spenders an die Finanz schicken müssen, ist offen.

Ein Anruf beim Bürgerservice des Finanzministeriums brachte uns nicht weiter: Dort hieß es "NIX is FIX", an die Abwicklungsformalitäten wird erst gedacht, wenn das politische O.K seitens der Gesetzgeber vorliegt.

Also, vorerst heißt es abwarten - ob die Spendenabsetzbarkeit kommt, in welcher Form sie kommt und ob das ganze auch einen positiven Effekt für die Feuerwehren zeitigt (eine reine Absetzbarkeit von Spenden bedeutet nämlich nicht automatisch ein höheres Spendenvolumen).

Links: Finanzministerium, ORF-Bericht  











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