 |
|
Im Zuge des Europäischen Jahres der Freiwilligen
wurden bereits vereinzelt Möglichkeiten angedeutet, wie man die
Situation der Freiwilligen verbessern kann. Während Sozialminister
Hundstorfer die rechtliche Mindestabsicherung in einem Freiwilligen-Gesetz
verankert haben will, setzt sich Finanzminister Pröll für eine
Erweiterung der spendenbegünstigten Organisationen ein: soll heißen,
dass finanzielle Zuwendungen (Spenden) an Feuerwehren künftig steuerlich geltend gemacht werden dürfen. |
In der Theorie schaut das einfach aus: Spenden können als
Betriebsausgaben bzw. von Privaten (Lohnsteuerpflichtigen) als
Sonderausgabe beim Jahresausgleich angeführt werden, was dem
Betreffenden eine Steuerersparnis oder Rückzahlung in Höhe
des spezifischen Grenzsteuersatzes (36,5%; 43,2%; 50%) bringt.
In
der Praxis muss das ganze aber auch administriert werden. Es gibt keine
zentrale Spendenstelle bei der Feuerwehr, hingegen rund 4500 einzelne
Ortsfeuerwehren in ganz Österreich. Jede Spende braucht einen
Beleg: ob die Feuerwehren, die ihre Spenden meist durch Haussammlungen
in bar erhalten, dann jeweils Zertifikate/Belege ausstellen müssen
oder eine beglaubigte Spendenliste unter Nennung der
Sozialversicherungsnr. jedes Spenders an die Finanz schicken
müssen, ist offen.
Ein
Anruf beim Bürgerservice des Finanzministeriums brachte uns nicht
weiter: Dort hieß es "NIX is FIX", an die
Abwicklungsformalitäten wird erst gedacht, wenn das politische O.K
seitens der Gesetzgeber vorliegt.
Also,
vorerst heißt es abwarten - ob die Spendenabsetzbarkeit
kommt, in welcher Form sie kommt und ob das ganze auch einen positiven
Effekt für die Feuerwehren zeitigt (eine reine Absetzbarkeit von
Spenden bedeutet nämlich nicht automatisch ein höheres
Spendenvolumen).
Links: Finanzministerium, ORF-Bericht
|